Werde Teil einer Gemeinschaft, die Verbindung vor Bewertung stellt.
Mit deinem Investment unterstützt du die Entwicklung der two mo App und den Aufbau von digitalen Räumen, in denen Menschen sich selbst und anderen wieder wirklich begegnen – durch Zeit, Vertrauen und echte Kommunikation.
two mo entsteht für eine Gesellschaft, die wieder mehr echte Verbindung braucht.
Wir bauen eine App, die Menschen täglich in einen geschützten momolog bringt: zwei Menschen, 14 Minuten, ohne Bewertung, ohne Ratschläge, ohne Ablenkung.
Mit deinem Investment hilfst du uns, die two mo App zu entwickeln, den ersten Pilot Ende 2026 vorzubereiten und eine sinnorientierte Infrastruktur für echtes Zuhören aufzubauen.
Werde Teil der Zukunft von two mo.
Mit deinem Investment ermöglichst du den Ausbau einer gesellschaftlich relevanten Infrastruktur für echtes Zuhören – durch die two mo App.
Die Beteiligung erfolgt über ein Wandeldarlehen. Du stellst der ZUHÖRRAUM UG Kapital zur Verfügung. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dieses Darlehen unter definierten Bedingungen in Geschäftsanteile umgewandelt werden.
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen, das zunächst als Finanzierung dient und später unter bestimmten Voraussetzungen in eine Beteiligung am Unternehmen gewandelt werden kann.
Nein. Zunächst gewährst du ein Darlehen. Eine Beteiligung entsteht erst, wenn das Darlehen später gewandelt wird.
Die ZUHÖRRAUM UG ist INVEST-förderfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen können private Investorinnen und Investoren eine staatliche Förderung beantragen. Die konkrete Förderfähigkeit hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der Ausgestaltung des Investments ab.
Eine Wertsteigerung ist nicht garantiert. Der wirtschaftliche Wert hängt von der Entwicklung der ZUHÖRRAUM UG und der two mo App ab.
Die konkrete Mindestsumme wird im persönlichen Gespräch und in den Vertragsunterlagen festgelegt.
Kontakt → persönliches Gespräch → Prüfung der Unterlagen → Abschluss des Wandeldarlehens → Entwicklung und regelmäßige Updates.
Du erhältst die Rechte aus dem Wandeldarlehensvertrag. Eine Mitbestimmung entsteht erst, wenn und soweit das Darlehen später in Geschäftsanteile gewandelt wird.
Während der Darlehensphase gibt es keine Gewinnausschüttungen. Eine mögliche wirtschaftliche Beteiligung richtet sich nach den Bedingungen der späteren Wandlung.
Das richtet sich nach den Bedingungen des Wandeldarlehens. Die Beteiligung ist grundsätzlich langfristig gedacht.
Gegründet von Michael Spitzenberger. momo hört zu e.V. ist mit 20 % beteiligt. So verbinden wir unternehmerische Skalierung mit der Haltung und den Werten aus der gemeinnützigen Arbeit.
Schreib uns direkt: michael@momohoertzu.de
Unterstütze den Aufbau einer sinnorientierten Infrastruktur.
Die ZUHÖRRAUM UG ist INVEST-förderfähig. Gerne sprechen wir mit dir darüber, ob und wie eine Förderung für dein Investment möglich ist.
Lass uns sprechen.
Wir freuen uns auf den Austausch mit dir.
Michael Spitzenberger
Mitinitiator momo hört zu e.V. und ZUHÖRRAUM UG
Tel: +49 151 15276397
Mail: michael@momohoertzu.de

Wir verfolgen ein Ziel: Räume für Menschlichkeit zu schaffen – durch Präsenz, Aufmerksamkeit und Vertrauen.
Wichtiger Hinweis
Das Angebot von momo hört zu ist keine Therapie, keine Heilbehandlung und keine medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung. Wir ersetzen keine Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen oder andere Fachpersonen und stellen keine Diagnosen. Es handelt sich um eine freiwillige Begegnung von Mensch zu Mensch – achtsam, präsent und auf Augenhöhe. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
Wenn sich im Gespräch Anzeichen zeigen, dass professionelle oder medizinische Hilfe erforderlich ist, beenden wir das Gespräch und verweisen auf geeignete Stellen (z. B. ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222). In akuten Notfällen wählen Sie bitte unverzüglich den Notruf 112.
Rechtliche Hinweise & Risikohinweis
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung noch ein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung dar.
Ein Wandeldarlehen verbindet Fremd- und Eigenkapitalelemente: Investor*innen stellen ein verzinstes, qualifiziert nachrangiges Darlehen bereit, das sich zu einem definierten Zeitpunkt – etwa bei der nächsten Finanzierungsrunde – in Unternehmensanteile wandeln kann. Dies ermöglicht eine schnelle Kapitalbeschaffung ohne aufwändige Frühphasenbewertung.
Diese Anlageform ist hochspekulativ und mit dem Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals verbunden. Aufgrund des vereinbarten qualifizierten Rangrücktritts ist der Rückzahlungsanspruch nachrangig und bedingt; eine Rückzahlung, erfolgreiche Wandlung oder positive Wertentwicklung kann nicht garantiert werden. Es besteht kein Einlagensicherungsschutz.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Business Angels, professionelle Investor*innen und erfahrene Anleger*innen, die wirtschaftliche Risiken eigenständig einschätzen können. Konkrete Konditionen werden nur nach individueller Kontaktaufnahme und Prüfung mitgeteilt; die Zeichnung erfolgt ausschließlich auf Basis individuell verhandelter Verträge.
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